Jürgen Schrader, Vorsitzender Deutscher Werberat:
„Werbung muss zumutbar bleiben“
· 254 Kampagnen lösen 929 Beschwerden in der Bevölkerung aus
· Hohe Durchsetzungsquote bei Beanstandungen in der Wirtschaft
· Werberat will kein "staatlich gelenktes Ausführungsorgan" der EU werden
Markt-Kommunikation muss in ihrer Wirksamkeit für andere zumutbar bleiben. Rechtstreue der werbenden Wirtschaft, der Medien als Werbeträger und der Agenturen reicht nicht aus. "Wer in der Öffentlichkeit kommuniziert, hat sich über die gesetzlichen Regelungen hinaus an Fairness und moralische Grundüberzeugungen zu halten", sagte der Vorsitzende des Deutschen Werberats, Jürgen Schrader, am Dienstag, dem 15. März 2005 in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Jahresbilanz seines Gremiums. Die Institution betreibt im Auftrag der 41 im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) zusammengeschlossenen Verbände der Branche Konfliktmanagement zwischen werbenden Unternehmen und Umworbenen.
Im Jahr 2004 hätten den Werberat 929 Proteste und damit um die Hälfte mehr als gegenüber dem Vorjahr mit 606 Eingaben erreicht. Diese Beschwerdeflut gebe auf den ersten Blick Anlass zu der Sorge, dass die Wirtschaft immer mehr über die Stränge in ihrer Markt-Kommunikation schlage, um sich im Wettbewerb zu behaupten. Tatsächlich seien die Impulse von einer Hand voll Kampagnen ausgegangen, die viele Beschwerden zur Folge hatten. Unter anderem hätten einzelne werbende Firmen über die Massenmedien zum Stilelement der derben Alltagssprache gegriffen wie zum Beispiel "Lasst Euch nicht verarschen!".
50 moralisch fragwürdige Werbekampagnen
Breche man die Proteste auf die davon betroffenen Kampagnen herunter, dann lasse sich für das Jahr 2004 eher von einem gleichen Empörungsgrad reden, wie im
Vorjahr. Zu entscheiden hatte der Werberat über 254 Werbemaßnahmen – einen weniger als 2003 mit 255 Fällen. Als moralisch fragwürdig einzustufen waren, laut Schrader, 50 Kampagnen, die das Gremium beanstandete (Vorjahr: 52). Inhaltlich ging es überwiegend um Grenzüberschreitungen in Zusammenhang mit der Diskriminierung von Frauen (21 Beanstandungen). Weitere Gründe waren – weit abgeschlagen – beispielsweise Verstöße gegen Werberegeln Alkohol (5), Gewaltverherrlichung (4), Gefährdung von Kindern (3).
Manchmal drohen Firmen dem Werberat mit Klagen
Die Durchsetzungsquote des Werberats in der Wirtschaft war mit 86 Prozent erneut sehr hoch: Bei den 50 beanstandeten Werbemaßnahmen erklärten sich in 43 Fällen die betroffenen Unternehmen bereit, die Werbung aus dem Verkehr zu ziehen oder entsprechende Korrekturen vorzunehmen. In sieben Fällen musste das Gremium öffentliche Rügen verhängen. Der Konfliktregler setzt diese Sanktion dann ein, wenn eine Firma trotz Beanstandung die Kampagne weiter laufen lässt. "Bei Rügen ist der Werberat hin und wieder Klageandrohungen der betroffenen Unternehmen ausgesetzt", so Schrader.
- Wegen Missbrauchs menschlicher Sexualität für kommerzielle Zwecke rügte der Werberat einen Fernsehspot des Musiksenders MTV (München). Zu sehen ist eine Frau beim Stillen eines Säuglings. Hierbei führte der Säugling nach wechselvollem Blickkontakt mit der Mutter seine Hand zielgerichtet unter den BH zur "freien" Brust. Unterlegt mit dem Musiktitel "I can’t stand this feeling anymore" streichelte der Säugling offensichtlich sexuell betont die Brust der Mutter.
- Öffentlich getadelt hat der Werberat die Diskothek "Kreml" (Sulingen/Niedersachsen). In einer Zeitungsanzeige wurde unter der Überschrift "Knock out-Party" der Verkauf von Alkohol in großen Mengen (Verkauf in "Karaffen" zu stark verbilligten Preisen) beworben. Die Werbung für die Veranstaltung und den Konsum der alkoholhaltigen Getränke wurde verstärkt durch Aufforderungen wie "Alles muss raus. Helft mit." Der Werberat teilte die Kritik des Beschwerdeführers, dass exzessiver Konsum verharmlost werde. Damit verstoße der Anzeigentext gegen die Verhaltensregeln des Werberats über die Werbung für alkoholhaltige Getränke.
- Ebenfalls eine öffentliche Rüge zogen die Plakate des Tätowierungsstudios "Exclusive Piercing" (Celle) nach sich. Das Motiv zeigte den Kopf eines Babys mit Metallschmuck an Unterlippe, Nasenspitze und Nasenwurzel. Angebracht waren Ring und Perlen offenkundig durch Piercingmethode, also mit Hilfe von Durchstechen der Haut. Außerdem war eine Schulter des Babys tätowiert. Unterhalb des großformatigen Bildmotivs warb das Unternehmen mit dem Text "21 Jahre Erfahrung". Nach Auffassung des Werberats sei Piercing mit nicht ganz unbeträchtlichen körperlichen Eingriffen verbunden, gegen die sich ein Baby nicht wehren könne. Das Entscheidungsrecht der Eltern dürfe in diesem Zusammenhang keinesfalls als schrankenlos ausgelegt werden.
- Gegenstand einer öffentlichen Rüge war ein Anzeigenbild des Fahrradhändlers Cyclewerx (Köln). Das Unternehmen warb in Zeitungsanzeigen mit dem Gruppenbild von Angehörigen eines vermutlich afrikanischen Stammes. Die nackten Männer waren mit ihren extrem vergrößerten Hodensäcken fotografiert worden. Überschrieben hatte die Firma die Anzeige mit dem Text "Frohe Ostern! Wir haben auch noch ein paar Überraschungen, die von Ostern übrig geblieben sind …". Nach Urteil des Werberats missbrauche der Fahrradhändler die Würde der Männer.
- Auch die Schweizer Firma Dorit (Ellwangen) ist vom Werberat im Jahr 2004 öffentlich gerügt worden. Das Unternehmen stellt Maschinen für die Fleischverarbeitung her. In dem in einem deutschen Fachmagazin veröffentlichten Werbemotiv wurde eine Maschine gezeigt, die Schinken presst. Unmittelbar neben diesem Gerät streckte sich ein nacktes Frauengesäß dem Betrachter entgegen. Überschrieben war die Anzeige mit der Aussage "Best ham". Darunter fand sich der Text "Jeder Schinken braucht die korrekte Behandlung". Ebenso wie die Beschwerdeführer wertete der Werberat diese Kombination von Bild und Text als Herabwürdigung von Frauen.
- Wegen Verstoßes gegen die Verhaltensregeln zur Alkoholwerbung rügte der Werberat die in Bayern ansässige Brauerei Lang-Bräu. Diese hatte in Zeitungsanzeigen auf ihr "Erotik-Bier" aufmerksam gemacht. Das Motiv zeigte als Ausschnitt eine sich hingebende Frau mit entblößter Brust sowie den Werbetext
- "… das Bier der Nacht – anregend und süffig". Das Gremium teilte die Ansicht des Beschwerdeführers, wonach das Motiv den unzulässigen Eindruck des sexuellen Erfolgs nach Konsum des angepriesenen Getränks erwecke.
- Öffentlich rügen musste der Werberat 2004 die in Nordrhein-Westfalen ansässige Firma BTS Bautechnische Systeme GmbH & Co KG. Das Unternehmen warb in einem Katalog mit diversen Motiven halbnackter Frauen oder weiblicher Körperteile zwischen Produkten für die Baubranche, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem Messgerät für die Zylinderlänge in Türschlössern. Mit der Beschwerdeführerin war der Werberat der Auffassung, dass die gewählten Bildausschnitte in keinerlei Bezug zu den angebotenen Erzeugnissen standen und somit Frauen als sexuell verfügbare Objekte nahegelegt wurden.
Eigenwerbung der Medien im Fokus der Kritik
Nach Branchen war die Eigenwerbung der Medien am stärksten der Kritik ausgesetzt. Die betroffenen Werbekampagnen verdoppelten sich auf 35. Auch der Sektor Unterhaltungselektronik und Telekommunikation empörte Bundesbürger bei 32 Werbeaktivitäten (Vorjahr: 22). Gestiegen in der Protestskala ist auch der Automobilsektor mit 25 Werbesujets (17). Halbiert dagegen hat sich die Kritik an der Werbung für alkoholhaltige Getränke von 25 im Vorjahr auf jetzt nur noch 12 Kampagnen. Ähnlich der Trend bei Lebensmitteln: 22 Vorgänge damals, 2004 lediglich 10 kritisierte Kampagnen. Die Impulse zu Protesten über Werbung entsprangen fast zur Hälfte aus Schaltungen im Fernsehen sowie durch Plakate mit jeweils 61 in die Kritik geratenen Werbesujets. Mit Abstand dahinter lagen Anzeigen in Zeitungen mit 22 sowie Anzeigen in Publikumszeitschriften mit 18 betroffenen Werbeaktivitäten von Unternehmen.
Regelwerke des Werberats weiterentwickelt
Im Jahr 2004 hat das Gremium, laut Schrader, seine Grundsätze zur Herabwürdigung und Diskriminierung von Personen den Erfahrungen der letzten Jahre angepasst. Der Kinder- und Jugendschutz wurde bei dieser Überarbeitung betont, und der Grundsatz der Beachtung von Menschenwürde und des allgemeinen Anstandsgefühls in der kommerziellen Werbung durch Präzisierung von Einzeltatbeständen konturenschärfer gestaltet.
Auch die Regeln für die Alkoholwerbung hat der Werberat gemeinsam mit Alkoholwirtschaft, Handel, Medien und Agenturen verändert und erweitert. Über die klassischen Werbemittel wie Anzeigen, Spots und Plakate hinaus gelten die Bestimmungen nunmehr für alle Markt-Kommunikationsinstrumente – also zum Beispiel auch für Direktmarketing, Sponsoring oder Verkaufsförderung.
"Damit sind der Werberat und die deutsche Werbewirtschaft insgesamt einen großen Schritt auf die von der EU-Kommission lancierte EU-Ratsempfehlung an die Mitgliedsländer über den Alkoholkonsum Jugendlicher zugegangen", so der Werberatsvorsitzende.
Die Gründe für die veränderten Verhaltensregeln der Markenwerbung für alkoholhaltige Getränke lägen einmal im fortschreitenden Veränderungsprozess der Medien beziehungsweise der Kommunikationsinstrumente. Sie enthielten aber gleichzeitig Zugeständnisse, "nicht etwa Eingeständnisse", an die nationale und europäische Politik. Die neuen Verhaltensregeln seien Ausdruck der beteiligten Wirtschaftskreise, dass sie verantwortungsvoll mit ihrer Markt-Kommunikation umgehen.
Werberat will kein "staatlich gelenktes Ausführungsorgan" der EU werden
Äußerst kritisch bewerte der Werberat dagegen Pläne der EU-Kommission, die Werbeselbstdisziplin "quasi unter staatliche Aufsicht" zu stellen, wie Jürgen Schrader vor Journalisten in Berlin sagte. Danach strebe der neue EU-Verbraucherkommissar Kyprianou die Steuerung der bisher staatsfreien Selbstdisziplin in den Mitgliedsländern durch seine Behörde an. Eingeführt werden soll ein System so genannter "Ko-Regulierung": Die EU-Kommission diktiert den Regelungsinhalt für die kommerzielle Werbung und fordert von der Wirtschaft deren Umsetzung und Überwachung ein. Außerdem will Kyprianou bereits jetzt existierende freiwillige und selbstbestimmte Werberegeln der Wirtschaft durch Aufblähen der Entscheidungsgremien radikal verändern. So sollen dort unter Lenkung der EU externe Gruppen dominanten Einfluss erhalten.
Mit diesem System, das sich auch in Deutschland in der Politik zu etablieren beginne, würde ein bisher erfolgreiches Gremium wie der Deutsche Werberat zum "staatlich gelenkten Ausführungsorgan". Dies widerspräche, nach Schrader, den ständigen Bekundungen der europäischen wie nationalen Politik, das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft zu entbürokratisieren und dem Prinzip der Subsidiarität den unbedingten Vorrang einzuräumen – also staatlich nur zu regeln, wenn die Selbstverantwortung der Bürger und Wirtschaftskreise nicht funktioniert.
Wenn die EU selbstverantwortlich geführte Institutionen der Wirtschaft in staatliche Lenkungshoheit überführe, würden Freiwilligkeitsgemeinschaften zu bürokratisierten Zwangsgemeinschaften. Dies sei der Weg in die Vergangenheit versuchter Lenkung der Wirtschaft und nicht die Entfesselung des Wettbewerbs, wie sie die Europäische Union mit ihrer so genannten Lissabon-Strategie anstrebe. Staatsfreie Selbstverantwortung der Wirtschaft als Ergänzung zur rechtlichen Rahmenordnung habe sich in der Vergangenheit immer wieder als extrem effizienter erwiesen, als kostenintensive staatliche Behördensysteme. "Wir werden nicht müde, diese Zusammenhänge in den öffentlichen Diskurs zu tragen", so der Vorsitzende des Deutschen Werberats.
Jahrbuch Deutscher Werberat 2005, 76 Seiten, 5 € plus Versandkosten, Studenten: 2,50 € (mit Studienbescheinigung); Verlag edition ZAW, Berlin.
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